Bauberatung – Warum?

Die Gründe für eine Bauberatung vor und während der Baumaßnahme sowie eine baubegleitende Qualitätssicherung sind vielfältig. Die Vielzahl der Konstruktionsmöglichkeiten und der verfügbaren Materialen ist für die meisten Bauherren, aber auch für Fachleute, nahezu unüberschaubar.

Eine herstellerunabhängige und fachkundige neutrale Beratung gewinnt zunehmend an existentieller Bedeutung. Zudem nehmen die Häufigkeit der Baumängel und Bauschäden, aufgrund mangelhafter Planungen und Ausführungen, zu. Die Anforderungen an die Bauvorhaben und die diesbezüglichen Regelwerke ändern sich ständig, Zudem steht in der Regel ein hoher Kosten- und Termindruck auf der Baustelle dem qualitätsgerechteren Bauen entgegen. Im Rahmen von baubegleitenden Qualitätssicherungen, prüfen und dokumentieren wir die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, die Ausschreibung und Überwachen die Ausführung vor Ort. Dadurch können unnötige Planungs und Ausführungsfehler häufig frühzeitig vermieden werden und erhebliche zusätzliche Kosten eingespart werden.

Aber auch durch Beratungen bei Kauf- oder Verkaufsabsichten von Grundstücken und Gebäuden unterstützen wir Sie in Ihrer Entscheidungsfindung.

Bau- und Abnahmebegleitung – Warum?

Die Abnahme eines Bauwerkes oder einer Bauleistung ist ein enorm wichtiger, aber trotzdem immer wieder von beiden Bauvertragsparteien sträflich vernachlässigter, Vorgang im Rahmen der Abwicklung eines Bauvertrages. Sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer knüpfen sich elementare Rechte an den Abnahmevorgang. Mit der Abnahme erklärt der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer seiner Pflicht zur vertragsgemäßen Herstellung des Werkes nachgekommen ist.
Die Rechtsfolgen einer Abnahme sind im wesentlichen:

  • Beweislastumkehr (Mängel sind ab sofort durch den Auftraggeber darzulegen und zu beweisen)
  • Fälligkeit der Vergütung (Der Auftragnehmer stellt die Schlußrechnung)
  • Beginn der Gewährleistung (Die vereinbarte Gewährleistungsfrist beginnt)
  • Gefahrübergang
  • Vertragsstrafen (können nur geltend gemacht werden, wenn sich der Auftraggeber diese bei der Abnahme ausdrücklich vorbehalten hat)
  • Verzinsung der Vergütung (der noch offene Werklohn des Auftragnehmers ist zu verzinsen)

Die technische Prüfung der Bauleistung und Durchführung von Abnahmen sollten möglichst in Begleitung eines besonders sachkundigen Fachmannes durchgeführt werden. Im Vorfeld der Abnahmen sollte jedoch möglichst durch diesen Fachmann eine baubegleitende Qualitätssicherung erfolgt sein. Im Zuge der Abnahmen werden regelmäßig technische Abweichungen festgestellt, die erhebliche nachträgliche Sanierungskosten bedingen können und den Wert der Immobilie nachhaltig beeinflussen.

Unsere Leistungsschwerpunkte

  • Unabhängige Beratung vor Beginn der Baumaßnahmen
  • Sichtung und Überprüfung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung
  • Sichtung und Überprüfung von Baubeschreibung, Leistungsverzeichnissen und Angeboten
  • Kostenschätzung und Kostenanalyse
  • Überprüfung der Leistungsausführung vor Ort
  • Überprüfung der Aufmaße und Mengenermittlungen der bauausführenden Unternehmer
  • Rechnungsprüfung
  • Beratung und Vorschläge zur Mängel- und Schadensbeseitigung
  • Bautechnische Beratung bei Kauf- oder Verkauf von Immobilien und Grundstücken

Ingenieurbüro für Baubetreuung
Dipl.-Ing. Jens Haubold
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